Public Viewings zum Eurovision Song Contest 2025

Im Mai 2025 findet der 69. Eurovision Song Contest in Basel statt. Für diejenigen, die das Event nicht direkt vor Ort erleben können, bieten Public Viewings eine fantastische Möglichkeit, das ESC-Feeling mit Freunden zu erleben. Auf dieser Website führen wir die bei der SRG SSR angemeldeten Public Viewings ab einer Besucherkapazität von 300 Personen auf. Wir wünschen euch viel Spass beim Eurovision Song Contest 2025 und freuen uns auf zahlreiche Public Viewings in der ganzen Schweiz!

ESC-Shows 2025
Dienstag, 13. Mai, 21:00 Uhr: Erstes Halbfinale
Donnerstag, 15. Mai, 21:00 Uhr: Zweites Halbfinale
Samstag, 17. Mai, 21:00 Uhr: Finale

Basel-Stadt
Schaffhausen

Informationen für Veranstalter

Public Viewings mit mehr als 300 erwarteten Gästen müssen im Vorfeld registriert werden. Jedes Event muss einzeln angemeldet werden, eine gleichzeitige Anmeldung mehrerer Veranstaltungen ist nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt über das untenstehende offizielle Anmeldeformular.

Public Viewings die kleiner als 300 Personen sind oder ausserhalb der Schweiz stattfinden, können nicht bei der SRG erfasst werden.

Kostenloser Eintritt

Alle Public Viewings müssen für die Gäste kostenfrei sein – es dürfen keine Eintrittsgebühren oder andere Kosten erhoben werden. 

Rechte & Pflichten

Veranstalter sind für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben verantwortlich, darunter SUISA-Gebühren, Lautstärkeregelungen, Outdoor-Soundsysteme und eventuelle Catering-Lizenzen.

SUISA: Für die öffentliche Wiedergabe von Musik gelten Urheberrechte. Deshalb müssen Veranstalter eine Lizenzgebühr an die SUISA entrichten. Weitere Informationen zu den Tarifen und zur Anmeldung findet ihr auf der offiziellen SUISA-Webseite:
www.suisa.ch/de/Kunden/Weitere-Tarife/Public-Viewing.html

Markenschutz

Der Eurovision Song Contest ist eine geschützte Marke. Das offizielle ESC-Logo oder andere ESC-Werbemittel dürfen nicht für Werbung oder Promotion des Events verwendet werden. Die offiziellen Richtlinien der European Broadcasting Union (EBU) müssen beachtet werden. 

https://eurovision.tv/mediacentre/logos-and-artwork

Sponsoring

Eigene Sponsoren sind nicht erlaubt. Nur die offiziellen ESC-Sponsoren dürfen im Zusammenhang mit dem Event genannt oder präsentiert werden. Veranstaltungen, die das Sendesignal von SRG SSR nutzen, dürfen nicht mit anderen Sponsoring-Partnerschaften kombiniert werden.

 

Beispiel für korrekte Kommunikation:

  • Erlaubt: „Veranstalter Citylife lädt ein zum Public Viewing des Eurovision Song Contest.“ 
  • Nicht erlaubt: „Diese Veranstaltung wird unterstützt von Brauerei Holdeburg und Einkaufszentrum Grünau.“