Anreise

Bahnhofshalle Basel SBB

Die Anreise zu den Veranstaltungsorten erfolgt am einfachsten mit dem öffentlichen Verkehr. Während der ESC-Woche wird das ÖV-Angebot in Basel erheblich ausgebaut, insbesondere auch in der Nacht. Ticketinhaberinnen und -inhaber für die Veranstaltungen in der St. Jakobshalle, der Arena plus und dem EuroClub können innerhalb der lokalen Verkehrsnetze kostenlos an- und abreisen. Zudem gibt es verschiedene Rabatt auf die Fahrt mit dem Öffentlichen Verkehr.

Bahnhofshalle Basel SBB

Verbotene Gegenstände

Die Sicherheit aller Besuchenden hat bei unseren Veranstaltungen eine hohe Priorität. Deshalb gilt für St. Jakobshalle, Eurovision Village, EuroClub und Arena plus ein striktes Taschenverbot. Wir raten allen Besuchenden, nur mitzunehmen, was in die Hosentasche passt.

Verbotene Gegenstände

Die nachfolgenden Gegenstände dürfen nicht in die St. Jakobshalle, den St. Jakob-Park und das Eurovision Village mitgenommen werden:

  • Taschen, Rucksäcke, Handtaschen etc.*
  • Essen und Trinken**
  • Camcorder, professionelle Kameras, Selfie Sticks, Notebooks und Tablets
  • Waffen oder Objekte, die als Waffe verwendet werden können, Laser Pointer, Sprengstoff, Feuerwerk und brennbare Substanzen
  • Sport- und Freizeitausrüstungen, Rollschuhe, Scooter, Fahrradhelme, Regenschirme
  • Politische, religiöse, vulgäre oder kommerzielle Botschaften
  • Drogen und illegale Substanzen
  • Tiere
  • Flaggen, die nicht der Flag Policy entsprechen

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, diese Liste jederzeit anzupassen.

*Taschen dürfen nur für medizinische Utensilien mitgeführt werden. Ein ärztliches Attest wird verlangt. Krücken können mitgebracht und unter den Sitzen verstaut werden.
** Ausgenommen medizinisch notwendige Flüssigkeiten bis max. 100ml, nach der Inspektion durch das Sicherheitspersonal.

Informationen für Menschen mit Behinderung

Vorgaben bezüglich Flaggen (Flag Policy)

Alle Fahnen und Transparente, die kein Risiko für Sicherheit und Produktion darstellen, sind für Besuchende erlaubt, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Fahnen dürfen nicht gegen Schweizer Recht verstossen. Heisst:
    …keine Flaggen mit rassistischem und diskriminierendem Inhalt, einschliesslich Symbolen, die zu Hass oder Gewalt aufstacheln.
    …Flaggen, die als beleidigend oder verleumderisch angesehen werden können.
    …Flaggen mit Symbolen von verbotenen terroristischen Organisationen.
  • Pro Person ist maximal eine Fahne erlaubt.
  • Die Grösse der Fahnen darf 1,0 x 0,7 Meter nicht überschreiten.
  • Fahnen mit harten Stangen (Metall, Holz) sind nicht erlaubt.
  • Fahnenstangen aus Kunststoff oder anderem Material müssen hohl sein.
  • Alle Flaggen müssen so angebracht oder geschwenkt werden, dass sie nicht…
    …die Sicht anderer Besucher:innen behindern,
    …eine reibungslose TV-Produktion stören,
    …Notausgänge oder Schilder verdecken,
    …ein anderes Sicherheitsrisiko darstellen.

Das Sicherheitspersonal und der Host Broadcaster können bei Zuwiderhandlungen…
…Personen den Zutritt zur Veranstaltung verweigern ohne Anspruch auf Ticketrückerstattung
…Flaggen beschlagnahmen

Fundbüro

Hast du bei deinem ESC-Besuch etwas liegen gelassen?

Nach dem ESC ab Montag, 19. Mai, werden Fundgegenstände, welche noch nicht abgeholt worden sind, in das Fundbüro Basel-Stadt gebracht und können dort innerhalb von drei Wochen abgeholt werden:
Google maps: Spiegelgasse 6, 4001 Basel
Website Fundbüro (Bitte beachte die Öffnungszeiten)

Einschränkungen während des ESC

Aufgrund des Eurovision Song Contest gibt es in Basel verschiedene Einschränkung rund um die Hauptveranstaltungsorte. Hier erfährst du mehr über Sicherheitszonen, Verkehrskonzept und Zeitplan:

Einschränkungen während des ESC 2025

Nachhaltigkeit

Für den Eurovision Song Contest arbeiten SRG und die Host City Basel eng zusammen: Gemeinsam wollen wir bei der Organisation des Eurovision Song Contests nachhaltige Entscheide treffen: ökologisch, sozial und ökonomisch.

Barrierefreiheit

Der Eurovision Song Contest ist eine Plattform, um Brücken zu bauen, Verständnis zu fördern und gemeinsam die Kraft der Musik zu feiern. Deshalb haben wir die Informationen zur Zugänglichkeit des Programms auf einer Unterseite zusammengestellt.

Unterkunft

Die Host City ist stark darum bemüht, insbesondere in der ESC-Woche möglichst viele Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Insbesondere in am Eröffnungswochenende vom 10.-11.5.2025 gibt es noch viele Hotelbetten und Übernachtungsmöglichkeiten auf weiteren Plattformen wie booking.com oder Airbnb. Nachfolgend sind Hotel in Basel aufgeführt – zudem findest du hier Camping und Zeltplätze in der Region Basel: www.camp2go.ch

Im Bild

Beim Besuch des Eurovision Song Contests ist es aus verschiedenen Gründen möglich, dass du auf einem Bild oder Video erscheinst. Zum einen werden zur Dokumentation dieses einzigartigen Anlasses Fotograf:innen und Filmer:innen unterwegs sein. Zum anderen gibt es für die Eventsicherheit punktuell Videoüberwachung.

Hinweis Eventfotografie durch Host City / SRG / EBU

Der Eurovision Song Contest ist ein einmaliges Erlebnis: Deshalb möchten wir ihn so gut wie möglich dokumentieren. Wir weisen die Besucher:innen der Shows in der Main Venue (inklusive Proben), der offiziellen EBU-Events und der Side-Events darauf hin, dass Bild-, Ton oder Videoaufnahmen von ihnen gemacht werden können, welche durch die Host City, die SRG und die EBU oder von diesen ermächtigten Dritten zu Werbezwecken und für die Berichterstattung verwendet und veröffentlicht werden können. Dasselbe gilt für Aufnahmen von durch die Host City beigezogenen Dritten während der Vorbereitung, der Durchführung oder des Abbaus der erwähnten Veranstaltungen.

 

Videoüberwachung der Einsatzorganisation der Kantonspolizei während des Eurovision Song Contest (ESC)

Betrieb einer fixen Videoüberwachungsanlage
Die Kantonspolizei betreibt während des ESC an 5 Standorten im öffentlichen Raum eine eigene, fix installierte Videoüberwachungsanlage mit insgesamt 12 Kameras (vgl. Übersichtsplan unten).

Überwacht werden folgende Areale und Strassenzüge: Steinenvorstadt sowie Teile der Heuwaage, der Stänzlergasse und des Steinenstapfelbergs; der Barfüsserplatz sowie Teile (Eingangsbereiche) des Steinenbergs, der Gerbergasse und der Streitgasse; der Untere und Obere Rheinweg sowie Rheinbord und Rhein zwischen Johanniter- und Wettsteinbrücke.

Rechtsgrundlage
Diese Überwachung stützt die Kantonspolizei auf § 17 des Informations- und Datenschutzgesetzes des Kantons Basel-Stadt.

Zweck
Mit der Videoüberwachungsanlage sollen strafbare Handlungen verhindert bzw. rechtzeitig erkannt werden. Weiter soll sie der Rekonstruktion, der Aufklärung und der Verfolgung von strafbaren Handlungen dienen und die Koordination und Disposition der Einsatzmittel ermöglichen.

Betriebszeiten
Die Videoüberwachungsanlage ist vom 10. Mai bis zum 18. Mai 2025 rund um die Uhr in Betrieb.

Übermittlung und Aufzeichnung.
Die Videodaten sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Videobilder werden in Echtzeit in das Lagezentrum der Einsatzorganisation der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit ESC (EO BORS ESC) über eine geschützte und verschlüsselte Verbindung übertragen und aufgezeichnet.

Herausgabe
Die Herausgabe erfolgt ausschliesslich zur Verwendung in straf- oder zivilrechtlichen Verfahren.

Löschfrist
Die maximale Aufbewahrungsfrist beträgt 48 Stunden. Nach dieser Zeit werden die Aufnahmen automatisch gelöscht und sind nicht mehr verfügbar.